Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
191.2 CH-BL

§ 26 Dekret über die Stiftung Kirchengut - Leistungen der Einwohnergemeinde

Friedhof
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (31 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 26 Dekret über die Stiftung Kirchengut · Leistungen der Einwohnergemeinde

1. Die Einwohnergemeinde entrichtet der Kirchgemeinde für die Gebäude und Gebäudeteile, die dieser von der Stiftung zur Verfügung gestellt sind und die zugleich dem Begräbniswesen dienen, eine angemessene Leistung. Diese kann in Form eines Entgelts oder einer Dienstleistung erfolgen.

2. Die Einwohnergemeinde und die Kirchgemeinde regeln die Benützung, den Unterhalt und die Leistung untereinander.

3. Können sich die Einwohnergemeinde und die Kirchgemeinde nicht einigen, regelt der Stiftungsrat die Verhältnisse.

← § 25 Dekret über die Stiftung Kirchengut Stiftungszweck § 26a Dekret über die Stiftung Kirchengut →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →