191.2
CH-BL
§ 22 Dekret über die Stiftung Kirchengut - Folgen des Kaufs
Kauf des Pfarrhauses
§ 22 Dekret über die Stiftung Kirchengut · Folgen des Kaufs
1. Kirchgemeinden, die das Pfarrhaus gekauft haben, sind vom Entgelt gemäss § 13 Absatz 1 befreit.
2. Sie nehmen selbständig und auf eigene Kosten die Unterhalts- und Renovationsmassnahmen des gekauften Pfarrhauses mit den zugehörigen Nebengebäuden und Arealen vor.