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191.2 CH-BL

§ 22 Dekret über die Stiftung Kirchengut - Folgen des Kaufs

Kauf des Pfarrhauses
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§ 22 Dekret über die Stiftung Kirchengut · Folgen des Kaufs

1. Kirchgemeinden, die das Pfarrhaus gekauft haben, sind vom Entgelt gemäss § 13 Absatz 1 befreit.

2. Sie nehmen selbständig und auf eigene Kosten die Unterhalts- und Renovationsmassnahmen des gekauften Pfarrhauses mit den zugehörigen Nebengebäuden und Arealen vor.

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