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191.2 CH-BL

§ 20 Dekret über die Stiftung Kirchengut - Anspruch

Kauf des Pfarrhauses
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§ 20 Dekret über die Stiftung Kirchengut · Anspruch

1. Die Kirchgemeinden können den Verkauf des Pfarrhauses mit den zugehörigen Nebengebäuden und Arealen an sie verlangen.

2. Können sich der Stiftungsrat und die Kirchgemeinde nicht über den Preis einigen, kann die Kirchgemeinde die Kaufpreiskommission (kurz: Kommission) anrufen.

3. Die Kommission legt den Kaufpreis fest. Ihr Entscheid ist endgültig.

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