191.2
CH-BL
§ 17 Dekret über die Stiftung Kirchengut - Reinigung und kleine Ausbesserungen
Gebäude und Areale - Unterhalt
§ 17 Dekret über die Stiftung Kirchengut · Reinigung und kleine Ausbesserungen
1. Die Kirchgemeinden reinigen die zur Verfügung gestellten Gebäude und Areale und nehmen die notwendigen, kleinen Ausbesserungen vor. Sie tragen die Kosten.
2. Vorbehalten bleiben andere vertragliche Regelungen mit der Pfarrperson oder mit Dritten.
3. Als kleine Ausbesserungen gelten diejenigen Massnahmen, die ohne besonderes Fachwissen ausgeführt werden können.