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191.2 CH-BL

§ 12 Dekret über die Stiftung Kirchengut - Nutzung des Oekonomieteils des Pfarrhauses sowie der Nebengebäude

Gebäude und Areale - Nutzungen
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§ 12 Dekret über die Stiftung Kirchengut · Nutzung des Oekonomieteils des Pfarrhauses sowie der Nebengebäude

1. Die Kirchgemeinden nutzen den Oekonomieteil des Pfarrhauses sowie die Nebengebäude nach freiem Ermessen. Sie können sie vermieten.

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