191.2
CH-BL
§ 12 Dekret über die Stiftung Kirchengut - Nutzung des Oekonomieteils des Pfarrhauses sowie der Nebengebäude
Gebäude und Areale - Nutzungen
§ 12 Dekret über die Stiftung Kirchengut · Nutzung des Oekonomieteils des Pfarrhauses sowie der Nebengebäude
1. Die Kirchgemeinden nutzen den Oekonomieteil des Pfarrhauses sowie die Nebengebäude nach freiem Ermessen. Sie können sie vermieten.