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CH-BL
§ 16 Gesetz über die Umsetzung NFA und die Lastenverteilung auf Kanton und Gemeinden - Inkrafttreten
Schlussbestimmung
§ 16 Gesetz über die Umsetzung NFA und die Lastenverteilung auf Kanton und Gemeinden · Inkrafttreten
1. Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.
2. § 13 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 des Ergänzungsleistungsgesetzes wird im Jahr 2008 rückwirkend auf das Jahr 2007 angewendet.