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185 FAG CH-BL

§ 6a Finanzausgleichsgesetz (FAG) - Empfängergemeinden

Ressourcenausgleich
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§ 6a FAG · Empfängergemeinden

1. Die Empfängergemeinden erhalten die Differenz zwischen ihrer Steuerkraft und dem Ausgleichsniveau multipliziert mit ihrer Einwohnerzahl.

2. ...

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