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185 FAG CH-BL

§ 16 Finanzausgleichsgesetz (FAG) - Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr

Schlussbestimmungen
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§ 16 FAG · Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr

1. Das Gesetz zur Förderung des öffentlichen Verkehrs vom 18. April 1985 wird wie folgt geändert: ...

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