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185 FAG CH-BL

§ 15b Finanzausgleichsgesetz (FAG) - Leistung des Kantons, Primarschule

Kompensationsleistungen
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§ 15b FAG · Leistung des Kantons, Primarschule

1. Zur Kompensation der Aufgabenverschiebung «6. Primarschuljahr» leistet der Kanton den Einwohnergemeinden

a. im Jahr 2015 CHF 14'537'500.-,

b. in den folgenden Jahren jährlich CHF 34'890'000.-.

2. Der Anteil einer Einwohnergemeinde richtet sich nach deren Anzahl Primarschülerinnen und -schüler.

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