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185 FAG CH-BL

§ 14 Finanzausgleichsgesetz (FAG) - Gesamtbetrag, Berechnung

Lastenabgeltung
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§ 14 FAG · Gesamtbetrag, Berechnung

1. Als Beiträge gemäss den §§ 11-13 werden insgesamt CHF 22,68 Mio. ausgeschüttet.

2. Der Regierungsrat legt in der Verordnung für die §§ 11-13 fest

a. die Aufteilung der CHF 22,68 Mio. auf die einzelnen Lastenabgeltungen unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Konsultativkommission;

b. die Berechnungsgrundlagen und Berechnungsweisen der Lastenabgeltungen.

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