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185 FAG CH-BL

§ 13 Finanzausgleichsgesetz (FAG) - Nicht-Siedlungsfläche

Lastenabgeltung
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§ 13 FAG · Nicht-Siedlungsfläche

1. Einwohnergemeinden, deren Anteil Nicht-Siedlungsfläche an der Gesamtfläche grösser ist als der entsprechende kantonale Durchschnitt, erhalten einen Beitrag als Lastenabgeltung für die Nicht-Siedlungsfläche.

2. Der Beitrag richtet sich nach der Fläche über dem kantonalen Durchschnitt.

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