185
FAG
CH-BL
§ 13 Finanzausgleichsgesetz (FAG) - Nicht-Siedlungsfläche
Lastenabgeltung
§ 13 FAG · Nicht-Siedlungsfläche
1. Einwohnergemeinden, deren Anteil Nicht-Siedlungsfläche an der Gesamtfläche grösser ist als der entsprechende kantonale Durchschnitt, erhalten einen Beitrag als Lastenabgeltung für die Nicht-Siedlungsfläche.
2. Der Beitrag richtet sich nach der Fläche über dem kantonalen Durchschnitt.