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FAG
CH-BL
§ 11 Finanzausgleichsgesetz (FAG) - Bildung
Lastenabgeltung
§ 11 FAG · Bildung
1. Einwohnergemeinden, die eine überdurchschnittliche Bildungslast aufweisen, erhalten eine Lastenabgeltung für die Bildung.
2. Die Berechnung der Lastenabgeltung richtet sich nach
a. der gewichteten Kindergarten- und Primarschülerzahl gemessen an der Einwohnerzahl sowie
b. der Bevölkerungsdichte und der geographischen Lage.
c. ...
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