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185 FAG CH-BL

§ 11 Finanzausgleichsgesetz (FAG) - Bildung

Lastenabgeltung
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§ 11 FAG · Bildung

1. Einwohnergemeinden, die eine überdurchschnittliche Bildungslast aufweisen, erhalten eine Lastenabgeltung für die Bildung.

2. Die Berechnung der Lastenabgeltung richtet sich nach

a. der gewichteten Kindergarten- und Primarschülerzahl gemessen an der Einwohnerzahl sowie

b. der Bevölkerungsdichte und der geographischen Lage.

c. ...

3 ...

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