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185.11 FAV CH-BL

§ 15 Finanzausgleichsverordnung (FAV) - Auflösung des Projektfonds

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§ 15 FAV · Auflösung des Projektfonds

1. Der bisherige Projektfonds wird per 31. Dezember 2016 aufgelöst und dessen Mittel werden an den Verband Basellandschaftlicher Gemeinden übertragen.

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