185.11
FAV
CH-BL
§ 14 Finanzausgleichsverordnung (FAV) - Nicht-Siedlungsfläche
Lastenabgeltung
§ 14 FAV · Nicht-Siedlungsfläche
1. Die Lastenabgeltung für die Nicht-Siedlungsfläche wird jährlich bei CHF 2,56 Mio. festgelegt.
2. Berechnungsgrundlage für die Lastenabgeltung für die Nicht-Siedlungsfläche ist die Arealstatistik des Kantons Basel-Landschaft.
3. Die betroffenen Einwohnergemeinden erhalten pro Hektar Nicht-Siedlungsfläche über dem Durchschnitt den gleichen Betrag.