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185.11 FAV CH-BL

§ 14 Finanzausgleichsverordnung (FAV) - Nicht-Siedlungsfläche

Lastenabgeltung
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§ 14 FAV · Nicht-Siedlungsfläche

1. Die Lastenabgeltung für die Nicht-Siedlungsfläche wird jährlich bei CHF 2,56 Mio. festgelegt.

2. Berechnungsgrundlage für die Lastenabgeltung für die Nicht-Siedlungsfläche ist die Arealstatistik des Kantons Basel-Landschaft.

3. Die betroffenen Einwohnergemeinden erhalten pro Hektar Nicht-Siedlungsfläche über dem Durchschnitt den gleichen Betrag.

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