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§ 90a Gesetz über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz, GemG) - Führungsmodell der kommunalen Schulen

Die Einwohnergemeinden - Die Organisation der Einwohnergemeinde - Die ordentliche Gemeindeorganisation - Die übrigen Gemeindebehörden
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§ 90a Gemeindegesetz, GemG · Führungsmodell der kommunalen Schulen

1. Sofern die Gemeindeversammlung die Aufgaben des Schulrats gemäss Bildungsgesetz vom 6. Juni 2002 an den Gemeinderat delegiert, legt die Gemeinde in der Gemeindeordnung das für die Primarstufe geltende Führungsmodell fest.

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