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§ 84 Gesetz über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz, GemG) - Wahl

Die Einwohnergemeinden - Die Organisation der Einwohnergemeinde - Die ordentliche Gemeindeorganisation - Der Gemeinderat - die Gemeindepräsidentin
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§ 84 Gemeindegesetz, GemG · Wahl

1. Als Gemeindepräsident bzw. Gemeindepräsidentin sind die Mitglieder des Gemeinderates wählbar.

2. ...

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