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CH-BL
§ 84 Gesetz über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz, GemG) - Wahl
Die Einwohnergemeinden - Die Organisation der Einwohnergemeinde - Die ordentliche Gemeindeorganisation - Der Gemeinderat - die Gemeindepräsidentin
§ 84 Gemeindegesetz, GemG · Wahl
1. Als Gemeindepräsident bzw. Gemeindepräsidentin sind die Mitglieder des Gemeinderates wählbar.
2. ...