180
CPFGEMGLCo
CH-BL
§ 71 Gesetz über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz, GemG) - Rechtsverfahren
Die Einwohnergemeinden - Die Organisation der Einwohnergemeinde - Die ordentliche Gemeindeorganisation - Der Gemeinderat - Die Gesamtbehörde
§ 71 Gemeindegesetz, GemG · Rechtsverfahren
1. Der Gemeinderat entscheidet über die Anhebung von Rechtsverfahren, die Ergreifung von Rechtsmitteln sowie den Abschluss von Rechtsvergleichen.
2. ...