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CPFGEMGLCo
CH-BL
§ 42 Gesetz über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz, GemG) - Öffentliche Ordnung, Ordnungsbussen und Gemeindepolizei
Die Einwohnergemeinden - Aufgaben und Befugnisse
§ 42 Gemeindegesetz, GemG · Öffentliche Ordnung, Ordnungsbussen und Gemeindepolizei
1. Die Gemeinden stellen die öffentliche Ordnung nach Massgabe von § 44 sicher.
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3. * ...
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2. Die Gemeinden können nach Massgabe des Polizeigesetzes Übertretungen von Vorschriften im Ordnungsbussenverfahren ahnden.
3. Die Gemeinden können nach Massgabe des Polizeigesetzes eine Gemeindepolizei führen.