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§ 185b Gesetz über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz, GemG) - Wahl des Führungsmodells der Primarstufe

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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§ 185b Gemeindegesetz, GemG · Wahl des Führungsmodells der Primarstufe

1. Die Gemeindeversammlung beschliesst bis zum 31. Dezember 2023 über das jeweilige Führungsmodell der Primarstufe, sofern ihre Schulen nicht als Kreisschule geführt werden.

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