Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
180 CPFGEMGLCo CH-BL

§ 185a Gesetz über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz, GemG) - Unvereinbarkeit für Gemeindeangestellte

Übergangs- und Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (235 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 185a Gemeindegesetz, GemG · Unvereinbarkeit für Gemeindeangestellte

1. Die Unvereinbarkeitsregelung gemäss § 9 Absatz 1 Satz 1 in der Fassung vom 1. Juni 2017 gilt für Gemeindeangestellte, die am 1. Januar 2016 davon betroffen sind, erst mit Ablauf deren Amtsperiode.

← § 185 Gemeindegesetz, GemG Gesetz über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz, GemG) - Gemeinden § 185b Gemeindegesetz, GemG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →