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§ 183 Gesetz über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz, GemG) - Stimm- und Wahlrecht der Frauen

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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§ 183 Gemeindegesetz, GemG · Stimm- und Wahlrecht der Frauen

1. § 2 des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen (Wahlgesetz) vom 26. November 1959 erhält folgenden 2. Absatz: ...

2. § 3 des Gesetzes über die Wählbarkeit in Behörden und Beamtungen vom 4. April 1968 wird aufgehoben.

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