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§ 157b Gesetz über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz, GemG) - Rechtsgrundlage

Gemeindehaushalt und Rechnungswesen - Mittelverwendung
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§ 157b Gemeindegesetz, GemG · Rechtsgrundlage

1. Alle Ausgaben bedürfen einer rechtlichen Grundlage.

2. Rechtliche Grundlagen für gebundene Ausgaben sind insbesondere

a. Erlass- und Vertragsbestimmungen, die zwingend angewendet werden müssen;

b. Beschlüsse des Gemeinderats über die Vornahme einer Tätigkeit, die aus Gründen der Schadensminderung unverzüglich vorgenommen werden muss;

c. * Rechtsentscheide und -vergleiche für alle damit verbundenen Ausgaben.

3. Rechtliche Grundlagen für ungebundene Ausgaben sind

a. Budget,

b. Sondervorlagen,

c. Finanzkompetenzen,

d. Nachtragskredite.

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