180
CPFGEMGLCo
CH-BL
§ 157a Gesetz über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz, GemG) - Ausgaben
Gemeindehaushalt und Rechnungswesen - Mittelverwendung
§ 157a Gemeindegesetz, GemG · Ausgaben
1. Ausgaben sind gebunden oder ungebunden.
2. Eine Ausgabe ist eine gebundene, wenn betreffend ihrer Tätigung keine Handlungsfreiheit besteht. Andernfalls ist sie eine ungebundene.