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§ 115 Gesetz über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz, GemG) - Befugnisse

Die Einwohnergemeinden - Die Organisation der Einwohnergemeinde - Die ausserordentliche Gemeindeorganisation
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§ 115 Gemeindegesetz, GemG · Befugnisse

1. Der Einwohnerrat hat die Befugnisse, die bei der ordentlichen Gemeindeorganisation der Gemeindeversammlung zustehen.

2. ...

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