180.13
CH-BL
§ 6 Verordnung über die Rechnungslegung der Bürgergemeinden und der Burgergemeinden (Bürgergemeinderechnungsverordnung) - Passiven
Bilanz
§ 6 Bürgergemeinderechnungsverordnung · Passiven
1. Das Fremdkapital besteht aus den Schulden und Verpflichtungen.
2. Die Zweckfinanzierungen bestehen aus den Verpflichtungen für Spezialfinanzierungen, den Fonds und den Vorfinanzierungen.
3. Das Eigenkapital zeigt die Reserven an.