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180.13 CH-BL

§ 40 Verordnung über die Rechnungslegung der Bürgergemeinden und der Burgergemeinden (Bürgergemeinderechnungsverordnung) - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 40 Bürgergemeinderechnungsverordnung · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2000 in Kraft.

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