180.13
CH-BL
§ 4 Verordnung über die Rechnungslegung der Bürgergemeinden und der Burgergemeinden (Bürgergemeinderechnungsverordnung) - Bilanz
Bilanz
§ 4 Bürgergemeinderechnungsverordnung · Bilanz
1. Die Bilanz weist die Aktiven und die Passiven aus.
2. Die Aktiven umfassen
a. das Finanzvermögen;
b. das Verwaltungsvermögen;
c. die Zweckfinanzierungen;
d. den Bilanzfehlbetrag.
3. Die Passiven umfassen
a. das Fremdkapital;
b. die Zweckfinanzierungen;
c. das Eigenkapital.