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180.13 CH-BL

§ 4 Verordnung über die Rechnungslegung der Bürgergemeinden und der Burgergemeinden (Bürgergemeinderechnungsverordnung) - Bilanz

Bilanz
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§ 4 Bürgergemeinderechnungsverordnung · Bilanz

1. Die Bilanz weist die Aktiven und die Passiven aus.

2. Die Aktiven umfassen

a. das Finanzvermögen;

b. das Verwaltungsvermögen;

c. die Zweckfinanzierungen;

d. den Bilanzfehlbetrag.

3. Die Passiven umfassen

a. das Fremdkapital;

b. die Zweckfinanzierungen;

c. das Eigenkapital.

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