180.13
CH-BL
§ 33 Verordnung über die Rechnungslegung der Bürgergemeinden und der Burgergemeinden (Bürgergemeinderechnungsverordnung) - Budget und Jahresrechnung
Globalbudgetierung
§ 33 Bürgergemeinderechnungsverordnung · Budget und Jahresrechnung
1. Die Gemeindeversammlung beschliesst das Budget und die Jahresrechnung in der Form der Globalbudgets. Umfassen diese nicht die ganze Erfolgsrechnung, ist der restliche Teil in der Form des Kontenrahmens zu beschliessen.
2. Das Budget und die Jahresrechnung sind in der Form gemäss Abs. 1 einzureichen. Zudem sind sie vollständig in der Form des Kontenrahmens einzureichen.