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180.13 CH-BL

§ 24 Verordnung über die Rechnungslegung der Bürgergemeinden und der Burgergemeinden (Bürgergemeinderechnungsverordnung) - Budget

Budget
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§ 24 Bürgergemeinderechnungsverordnung · Budget

1. Das Budget umfasst die Erfolgsrechnung. Es ist nach dem Kontenrahmen zu gliedern.

2. Es enthält

a. die Ergebnisübersicht;

b. den Zusammenzug von Aufwand und Ertrag der Erfolgsrechnung nach Arten;

c. den Zusammenzug von Aufwand und Ertrag der Erfolgsrechnung nach Funktionen;

d. das funktional gegliederte Detailbudget der Erfolgsrechnung, welches die Zahlen des aktuellen und des vorangehenden Budgets sowie der letzten Jahresrechnung enthält;

e. die Anträge der verwaltenden und vollziehenden Behörde.

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