180.13
CH-BL
§ 24 Verordnung über die Rechnungslegung der Bürgergemeinden und der Burgergemeinden (Bürgergemeinderechnungsverordnung) - Budget
Budget
§ 24 Bürgergemeinderechnungsverordnung · Budget
1. Das Budget umfasst die Erfolgsrechnung. Es ist nach dem Kontenrahmen zu gliedern.
2. Es enthält
a. die Ergebnisübersicht;
b. den Zusammenzug von Aufwand und Ertrag der Erfolgsrechnung nach Arten;
c. den Zusammenzug von Aufwand und Ertrag der Erfolgsrechnung nach Funktionen;
d. das funktional gegliederte Detailbudget der Erfolgsrechnung, welches die Zahlen des aktuellen und des vorangehenden Budgets sowie der letzten Jahresrechnung enthält;
e. die Anträge der verwaltenden und vollziehenden Behörde.