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180.12 CH-BL

§ 1 Regierungsratsbeschluss betreffend die Wappen der basellandschaftlichen Gemeinden

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§ 1 Regierungsratsbeschluss betreffend die Wappen der basellandschaftlichen Gemeinden

1. Die Wappen der 74 basellandschaftlichen Gemeinden und der Bürgergemeinde Basel-Olsberg werden in der heute vorliegenden und von den Gemeinden genehmigten Gestalt als rechtmässige Hoheitszeichen der Gemeinden bestätigt. Sie geniessen damit staatlichen Schutz und dürfen ohne Beschluss der hiefür in den Gemeinden zuständigen Instanz und ohne Genehmigung des Regierungsrates nicht mehr abgeändert werden.

Kanton Basel-Landschaft 180.12

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