180.10
RCCBILANCIOGRV
CH-BL
§ 6 Verordnung über die Rechnungslegung der Einwohnergemeinden (Gemeinderechnungsverordnung, GRV) - Bilanz
Bilanz
§ 6 Gemeinderechnungsverordnung, GRV · Bilanz
1. Die Bilanz umfasst die Aktiven und die Passiven.
2. Die Aktiven umfassen
a. das Finanzvermögen,
b. das Verwaltungsvermögen.
3. Die Passiven umfassen
a. das Fremdkapital,
b. das Eigenkapital.