§ 48 Verordnung über die Rechnungslegung der Einwohnergemeinden (Gemeinderechnungsverordnung, GRV) - Auflistung der Gemeindebeteiligungen
§ 48 Gemeinderechnungsverordnung, GRV · Auflistung der Gemeindebeteiligungen
1. Die Auflistung der Gemeindebeteiligungen umfasst die dem Verwaltungsvermögen zugeordneten Beteiligungen der Gemeinde an
a. Aktiengesellschaften,
b. Kommanditaktiengesellschaften,
c. Gesellschaften mit beschränkter Haftung,
d. privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Genossenschaften.
2. Sie führt zudem die Vertretungen der Gemeinde in Entscheidgremien juristischer Personen auf, bei denen die Gemeinde zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben und Kompetenzen Mitglied ist, sowie ihre Aufsichtsmandate über Stiftungen.
3. Sie enthält für jede Position gemäss den Abs. 1 und 2 folgende Angaben
a. Name, Rechtsform, Zweck, Tätigkeit und Kapital der juristischen Person;
b. Anteil der Gemeinde an der juristischen Person sowie Anschaffungs- und Buchwert des Anteils;
c. Haftungsumfang der Gemeinde;
d. Namen der Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde in der juristischen Person.