180.10
RCCBILANCIOGRV
CH-BL
§ 46a Verordnung über die Rechnungslegung der Einwohnergemeinden (Gemeinderechnungsverordnung, GRV) - Auflistung der Investitionen ins Finanzvermögen
Jahresrechnung
§ 46a Gemeinderechnungsverordnung, GRV · Auflistung der Investitionen ins Finanzvermögen
1. Die Auflistung der Investitionen ins Finanzvermögen umfasst die beschlossenen sowie die im Rechnungsjahr abgeschlossenen Investitionen.
2. Sie enthält die sinngemässen Angaben gemäss § 46 Abs. 2 ohne dessen Bst. a.