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180.10 RCCBILANCIOGRV CH-BL

§ 46a Verordnung über die Rechnungslegung der Einwohnergemeinden (Gemeinderechnungsverordnung, GRV) - Auflistung der Investitionen ins Finanzvermögen

Jahresrechnung
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§ 46a Gemeinderechnungsverordnung, GRV · Auflistung der Investitionen ins Finanzvermögen

1. Die Auflistung der Investitionen ins Finanzvermögen umfasst die beschlossenen sowie die im Rechnungsjahr abgeschlossenen Investitionen.

2. Sie enthält die sinngemässen Angaben gemäss § 46 Abs. 2 ohne dessen Bst. a.

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