§ 46 Verordnung über die Rechnungslegung der Einwohnergemeinden (Gemeinderechnungsverordnung, GRV) - Auflistung der Investitionen ins Verwaltungsvermögen
§ 46 Gemeinderechnungsverordnung, GRV · Auflistung der Investitionen ins Verwaltungsvermögen
1. Die Auflistung der Investitionen ins Verwaltungsvermögen umfasst die beschlossenen sowie die im Rechnungsjahr abgeschlossenen Investitionen.
2. Sie enthält für jede Investition folgende Angaben
a. das Konto, über welches die Ausgabe verbucht wird;
b. die Bezeichnung der Ausgabe;
c. das Datum des Ausgabenbeschlusses sowie das Datum eines allfälligen Nachtragskreditbeschlusses;
d. der beschlossene Ausgabenbetrag;
e. der kumulierte, getätigte Ausgabenbetrag am Ende des letzten abgeschlossenen Rechnungsjahres;
f. der verbleibende Ausgabenbetrag am Ende des letzten abgeschlossenen Rechnungsjahres;
g. der getätigte Ausgabenbetrag im Rechnungsjahr;
h. der verbleibende Ausgabenbetrag am Ende des Rechnungsjahres;
i. bei Investitionen, die im Rechnungsjahr abgeschlossenen worden sind, das Datum der Genehmigung der Schlussabrechnung durch den Gemeinderat.