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180.10 RCCBILANCIOGRV CH-BL

§ 45 Verordnung über die Rechnungslegung der Einwohnergemeinden (Gemeinderechnungsverordnung, GRV) - Auflistung der privatrechtlichen Zweckbindungen

Jahresrechnung
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§ 45 Gemeinderechnungsverordnung, GRV · Auflistung der privatrechtlichen Zweckbindungen

1. Die Auflistung der privatrechtlichen Zweckbindungen enthält für jeden Betrag die Beschreibung des Verwendungszweckes.

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