180.10
RCCBILANCIOGRV
CH-BL
§ 43 Verordnung über die Rechnungslegung der Einwohnergemeinden (Gemeinderechnungsverordnung, GRV) - Auflistung der Rückstellungen
Jahresrechnung
§ 43 Gemeinderechnungsverordnung, GRV · Auflistung der Rückstellungen
1. Die Auflistung der Rückstellungen ist nach Konten gegliedert und enthält für jede Rückstellung
a. den Zweck der Rückstellung,
b. die Begründung zur Rückstellung sowie zu deren allfälligen Veränderung,
c. den Buchwert zu Jahresbeginn und zu Jahresende sowie dessen Veränderung.