Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
180.10 RCCBILANCIOGRV CH-BL

§ 43 Verordnung über die Rechnungslegung der Einwohnergemeinden (Gemeinderechnungsverordnung, GRV) - Auflistung der Rückstellungen

Jahresrechnung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (66 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 43 Gemeinderechnungsverordnung, GRV · Auflistung der Rückstellungen

1. Die Auflistung der Rückstellungen ist nach Konten gegliedert und enthält für jede Rückstellung

a. den Zweck der Rückstellung,

b. die Begründung zur Rückstellung sowie zu deren allfälligen Veränderung,

c. den Buchwert zu Jahresbeginn und zu Jahresende sowie dessen Veränderung.

← § 42 Gemeinderechnungsverordnung, GRV Verordnung über die Rechnungslegung der Einwohnergemeinden (Gemeinderechnungsverordnung, GRV) - Geltungsbereich § 44 Gemeinderechnungsverordnung, GRV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →