180.10
RCCBILANCIOGRV
CH-BL
§ 42 Verordnung über die Rechnungslegung der Einwohnergemeinden (Gemeinderechnungsverordnung, GRV) - Auflistung der kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten
Jahresrechnung
§ 42 Gemeinderechnungsverordnung, GRV · Auflistung der kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten
1. Die Auflistung der kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten enthält für jede Verbindlichkeit folgende Angaben
a. das Bilanzkonto;
b. die Gläubigerschaft;
c. der Beginn und die Fälligkeit;
d. den Zinssatz und den Zinsaufwand im Rechnungsjahr;
e. den Buchwert zu Jahresbeginn und zu Jahresende sowie dessen Veränderung.