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180.10 RCCBILANCIOGRV CH-BL

§ 42 Verordnung über die Rechnungslegung der Einwohnergemeinden (Gemeinderechnungsverordnung, GRV) - Auflistung der kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten

Jahresrechnung
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§ 42 Gemeinderechnungsverordnung, GRV · Auflistung der kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten

1. Die Auflistung der kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten enthält für jede Verbindlichkeit folgende Angaben

a. das Bilanzkonto;

b. die Gläubigerschaft;

c. der Beginn und die Fälligkeit;

d. den Zinssatz und den Zinsaufwand im Rechnungsjahr;

e. den Buchwert zu Jahresbeginn und zu Jahresende sowie dessen Veränderung.

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