§ 40 Verordnung über die Rechnungslegung der Einwohnergemeinden (Gemeinderechnungsverordnung, GRV) - Auszug aus der Anlagenbuchhaltung des Verwaltungsvermögens
§ 40 Gemeinderechnungsverordnung, GRV · Auszug aus der Anlagenbuchhaltung des Verwaltungsvermögens
1. Der Auszug aus der Anlagenbuchhaltung des Verwaltungsvermögens enthält für jede Investitionsausgabe, die über die Investitionsrechnung verbucht wird, folgende Angaben
a. das Konto und die Laufnummer,
b. die Bezeichnung des Objekts sowie bei Grundstücken die Parzellennummer und die Fläche,
c. das Jahr der erstmaligen Abschreibung,
d. die kategorisierte Nutzungsdauer,
e. gegebenenfalls den Zeitpunkt des Endes der verkürzten Nutzungsdauer sowie den Grund derselben,
f. die Höhe der getätigten Investitionsausgabe,
g. die nach Abzug der Investitionseinnahmen verbleibende Höhe der Investitionsausgabe,
h. den Wert zu Beginn des laufenden Jahres,
i. die Höhe der Investionsausgaben im laufenden Jahr,
k. die Höhe der Investitionseinnahmen im laufenden Jahr,
l. die planmässigen Abschreibungen im laufenden Jahr,
m. gegebenenfalls die ausserplanmässigen Abschreibungen im laufenden Jahr,
n. den Wert am Ende des laufenden Jahres.