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180.10 RCCBILANCIOGRV CH-BL

§ 38 Verordnung über die Rechnungslegung der Einwohnergemeinden (Gemeinderechnungsverordnung, GRV) - Zusammenzug und Detaildarstellung der Bilanz

Jahresrechnung
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§ 38 Gemeinderechnungsverordnung, GRV · Zusammenzug und Detaildarstellung der Bilanz

1. Die Bilanz umfasst die Jahresanfangsbestände, die Zugänge, die Abgänge und die Jahresendbestände.

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