180.10
RCCBILANCIOGRV
CH-BL
§ 38 Verordnung über die Rechnungslegung der Einwohnergemeinden (Gemeinderechnungsverordnung, GRV) - Zusammenzug und Detaildarstellung der Bilanz
Jahresrechnung
§ 38 Gemeinderechnungsverordnung, GRV · Zusammenzug und Detaildarstellung der Bilanz
1. Die Bilanz umfasst die Jahresanfangsbestände, die Zugänge, die Abgänge und die Jahresendbestände.