180.10
RCCBILANCIOGRV
CH-BL
§ 37 Verordnung über die Rechnungslegung der Einwohnergemeinden (Gemeinderechnungsverordnung, GRV) - Detailrechnungen
Jahresrechnung
§ 37 Gemeinderechnungsverordnung, GRV · Detailrechnungen
1. Die funktional gegliederten Detailerfolgs- und Detailinvestitionsrechnungen sind hinsichtlich wesentlicher Veränderungen gegenüber dem Budget zu erläutern.