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180.10 RCCBILANCIOGRV CH-BL

§ 37 Verordnung über die Rechnungslegung der Einwohnergemeinden (Gemeinderechnungsverordnung, GRV) - Detailrechnungen

Jahresrechnung
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§ 37 Gemeinderechnungsverordnung, GRV · Detailrechnungen

1. Die funktional gegliederten Detailerfolgs- und Detailinvestitionsrechnungen sind hinsichtlich wesentlicher Veränderungen gegenüber dem Budget zu erläutern.

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