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180.10 RCCBILANCIOGRV CH-BL

§ 36 Verordnung über die Rechnungslegung der Einwohnergemeinden (Gemeinderechnungsverordnung, GRV) - Geldflussrechnung

Jahresrechnung
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§ 36 Gemeinderechnungsverordnung, GRV · Geldflussrechnung

1. Die Geldflussrechnung weist die Herkunft und die Verwendung der Mittel aus.

2. Sie stellt die Geldflüsse aus betrieblicher Tätigkeit, aus Investitionstätigkeit sowie aus Finanzierungstätigkeit dar.

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