180.10
RCCBILANCIOGRV
CH-BL
§ 36 Verordnung über die Rechnungslegung der Einwohnergemeinden (Gemeinderechnungsverordnung, GRV) - Geldflussrechnung
Jahresrechnung
§ 36 Gemeinderechnungsverordnung, GRV · Geldflussrechnung
1. Die Geldflussrechnung weist die Herkunft und die Verwendung der Mittel aus.
2. Sie stellt die Geldflüsse aus betrieblicher Tätigkeit, aus Investitionstätigkeit sowie aus Finanzierungstätigkeit dar.