180.10
RCCBILANCIOGRV
CH-BL
§ 35 Verordnung über die Rechnungslegung der Einwohnergemeinden (Gemeinderechnungsverordnung, GRV) - Ergebnisübersicht
Jahresrechnung
§ 35 Gemeinderechnungsverordnung, GRV · Ergebnisübersicht
1. Die Ergebnisübersicht weist für die Erfolgsrechnung
a. auf der 1. Stufe das operative Ergebnis aus; dieses umfasst das Ergebnis aus der betrieblichen Tätigkeit sowie dasjenige aus der Finanzierung;
b. auf der 2. Stufe das ausserordentliche Ergebnis aus;
c. auf der 3. Stufe das Gesamtergebnis sowie die Veränderung des Bilanzüberschusses bzw. des Bilanzfehlbetrags aus.
2. Sie weist für die Investionsrechnung die Investitionsausgaben und die Investionseinnahmen des Verwaltungsvermögens sowie die daraus resultierenden Nettoinvestitionen aus.