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§ 29a Verordnung über die Rechnungslegung der Einwohnergemeinden (Gemeinderechnungsverordnung, GRV) - Auflistung der Investitionen ins Finanzvermögen

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§ 29a Gemeinderechnungsverordnung, GRV · Auflistung der Investitionen ins Finanzvermögen

1. Die Auflistung der Investitionen ins Finanzvermögen umfasst die beschlossenen und die beabsichtigten Investitionen.

2. Sie enthält die sinngemässen Angaben gemäss § 29 Abs. 2 und 3 ohne deren Bst. a.

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