§ 29 Verordnung über die Rechnungslegung der Einwohnergemeinden (Gemeinderechnungsverordnung, GRV) - Auflistung der Investitionen ins Verwaltungsvermögen
§ 29 Gemeinderechnungsverordnung, GRV · Auflistung der Investitionen ins Verwaltungsvermögen
1. Die Auflistung der Investitionen ins Verwaltungsvermögen umfasst die beschlossenen und die beabsichtigten Investitionen.
2. Sie enthält für jede beschlossene Investition folgende Angaben
a. das Konto, über welches die Ausgabe verbucht wird;
b. die Bezeichnung der Ausgabe;
c. das Datum des Ausgabenbeschlusses sowie das Datum eines allfälligen Nachtragskreditbeschlusses;
d. der beschlossene Ausgabenbetrag;
e. der kumulierte, getätigte Ausgabenbetrag am Ende des letzten abgeschlossenen Rechnungsjahres;
f. der verbleibende Ausgabenbetrag am Ende des letzten abgeschlossenen Rechnungsjahres;
g. der getätigte und der beabsichtigte Ausgabenbetrag gemäss dem Budget des Vorjahres bzw. gemäss dem aktuellen Budget;
h. der verbleibende Ausgabenbetrag am Ende des Budgetjahres.
3. Sie umfasst für jede beabsichtigte Investition folgende Angaben
a. das Konto, über welches die Ausgabe verbucht werden wird;
b. die Bezeichnung der Ausgabe;
c. der beabsichtigte Ausgabenbetrag;
d. der beabsichtigte Ausgabenbetrag im Budgetjahr;
e. der beabsichtigte, verbleibende Ausgabenbetrag am Ende des Budgetjahres.