180.10
RCCBILANCIOGRV
CH-BL
§ 28 Verordnung über die Rechnungslegung der Einwohnergemeinden (Gemeinderechnungsverordnung, GRV) - Detailrechnungen
Budget
§ 28 Gemeinderechnungsverordnung, GRV · Detailrechnungen
1. Die funktional gegliederte Detailerfolgsrechnung ist hinsichtlich wesentlicher Veränderungen gegenüber dem Budget des Vorjahres sowie hinsichtlich wesentlicher, ungebunderer Ausgaben zu erläutern.
2. Die funktional gegliederte Detailinvestitionsrechnung ist hinsichtlich der wesentlichen Beträge zu erläutern.