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180.10 RCCBILANCIOGRV CH-BL

§ 27 Verordnung über die Rechnungslegung der Einwohnergemeinden (Gemeinderechnungsverordnung, GRV) - Ergebnisübersicht

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§ 27 Gemeinderechnungsverordnung, GRV · Ergebnisübersicht

1. Die Ergebnisübersicht weist für die Erfolgsrechnung

a. auf der 1. Stufe das operative Ergebnis aus; dieses umfasst das Ergebnis aus der betrieblichen Tätigkeit sowie dasjenige aus der Finanzierung;

b. auf der 2. Stufe das ausserordentliche Ergebnis aus;

c. auf der 3. Stufe das Gesamtergebnis aus.

2. Sie weist für die Investionsrechnung die Investitionsausgaben und die Investionseinnahmen des Verwaltungsvermögens sowie die daraus resultierenden Nettoinvestitionen aus.

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