180.10
RCCBILANCIOGRV
CH-BL
§ 26 Verordnung über die Rechnungslegung der Einwohnergemeinden (Gemeinderechnungsverordnung, GRV) - Umfang
Budget
§ 26 Gemeinderechnungsverordnung, GRV · Umfang
1. Das Budget enthält
a. die Ergebnisübersicht,
b. den Zusammenzug der Erfolgsrechnung nach Funktionen,
c. den Zusammenzug der Erfolgsrechnung nach Arten,
d. die funktional gegliederte Detailerfolgsrechnung,
e. den Zusammenzug der Investitionsrechnung nach Funktionen,
f. den Zusammenzug der Investitionsrechnung nach Arten,
g. die funktional gegliederte Detailinvestitionsrechnung.
1bis Es enthält zudem
a. die Auflistung der Investitionen ins Verwaltungsvermögen,
b. die Auflistung der Investitionen ins Finanzvermögen.
2. Jeder Betrag gemäss Abs. 1 ist mit den entsprechenden Beträgen des Budgets des Vorjahres und der letzten Jahresrechnung zu ergänzen.
3. Dem Budget sind beizulegen
a. * ...
b. die Auflistung der Finanzkennzahlen.