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180.10 RCCBILANCIOGRV CH-BL

§ 16 Verordnung über die Rechnungslegung der Einwohnergemeinden (Gemeinderechnungsverordnung, GRV) - Erfolgsrechnung

Erfolgsrechnung
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§ 16 Gemeinderechnungsverordnung, GRV · Erfolgsrechnung

1. Die Erfolgsrechnung enthält den Aufwand und den Ertrag eines Rechnungsjahres.

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