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180.10 RCCBILANCIOGRV CH-BL

§ 10 Verordnung über die Rechnungslegung der Einwohnergemeinden (Gemeinderechnungsverordnung, GRV) - Verwaltungsvermögen

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§ 10 Gemeinderechnungsverordnung, GRV · Verwaltungsvermögen

1. Das Verwaltungsvermögen umfasst diejenigen Sachwerte, die der öffentlichen Aufgabenerfüllung dienen.

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