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178 CH-BL

§ 39 Anwaltsgesetz Basel-Landschaft - Änderung des Gesetzes über die Einführung des Schweizerischen Strafgesetzbuches

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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§ 39 Anwaltsgesetz Basel-Landschaft · Änderung des Gesetzes über die Einführung des Schweizerischen Strafgesetzbuches

1. Das Gesetz vom 30. Oktober 1941 betreffend die Einführung des Schweizerischen Strafgesetzbuches wird wie folgt geändert: ...

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